Telegram und der Hass im Netz

Telegram erneut im Visier

Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeld gegen den Messengerdienst Telegram erlassen. Grund für das Bußgeld waren Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war eine Maßnahme, um Hasskriminalität und strafbare Inhalte im Netz einzudämmen. Die Betreiber von sozialen Medien sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, ein System einzurichten, bei dem sich die Nutzer beschweren können und die Inhalte melden.

Telegram stand in den vergangenen Jahren immer wieder im Mittelpunkt der Medien, weil innerhalb Telegram-Gruppen strafbare Inhalte und Hasskriminalität verbreitet wurden. Das Bundesamt für Justiz mahnt an, dass Telegram keinen ordentlichen Meldeweg eingerichtet hat.

Außerdem habe Telegramm keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt und keine ladungsfähige Anschrift. Die Rechtsdurchsetzung sei dadurch gehindert.

Dass die Betreiber der Dienste eine wichtige Rolle in der Bekämpfung von Hasskriminalität spielen, ist hinlänglich bekannt.

Welche weiteren Konsequenzen der Messengerdienst zu befürchten hat ist fraglich. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser drohte Telegram anfang des Jahres bereits mit der Abschaltung des Dienstes in Deutschland.

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