Schreibtisch auf – Job weg?

Nicht abgeschlossener Schreibtisch kann den Job kosten!

Von Datenschützern wird immer wieder gepredigt, dass die Thematik lebendig sein muss.

„Tote“ Dokumente, die in Schubladen verweilen und wenig mit der Praxis zu tun haben, helfen nicht, um das Datenschutzniveau anzuheben. Eine durchaus bedeutende Rolle spielen hier die internen Anweisungen.

Häufig gibt es interne Anweisungen, die dann aber in der Praxis kaum umgesetzt werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen hier grundsätzlich in die Pflicht genommen werden. Gehen beide Parteien nachlässig mit dem Thema um, wird der Verantwortliche die Konsequenzen tragen müssen.

Anders war es nun in Sachsen. Das Landesarbeitsgericht kam zu dem Schluss, dass die wiederholte Nichteinhaltung der internen Datenschutz- und Informationssicherheitsrichtlinien, eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag darstellt. Die Klägerin verstieß mehrfach gegen die Richtlinien, worauf mehrere Abmahnungen folgten. Die Klägerin hatte Schreibtischfächer nicht abgeschlossen, in denen sich sensible Daten befanden.

Die eingangs geschilderte Problematik der „toten“ Dokumenten und Richtlinien, welche nur auf dem Papier existieren und in der Praxis nicht gelebt werden, bewahrheitet sich hier erneut.

Q1: LAG Sachsen, 07.04.2022 – 9 Sa 250/21

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