Auch schon abgemahnt worden?

Stolperfalle Google Fonts

Einige Monate sind ins Land gegangen seit dem Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022. Die gut informierten Datenschützer wissen wahrscheinlich schon Bescheid.

Anfang des Jahres hatte das Landgericht München entschieden, dass die Einbindung von Google Fonts über die Fonts API nicht datenschutzkonform ist.

Google Fonts ist, wie der Name schon vermuten lässt, ein Produkt des Google Konzern. Nutzer können auf ihrer Webseite Schriftarten verwenden und ändern, ohne dass diese dafür auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen.

Und hier liegt auch die Problematik, welche das LG München damals untersuchte. Beim Aufrufen der Webseite werden Daten an den Google Server übermittelt und dieser steht nunmal in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Das Urteil ist insoweit also wenig überraschend. Interessant ist jedoch, dass nun Monate später eine Welle von Abmahnungen über Deutschland rollt.

Die Lösung der Problematik liegt aber näher als man denkt. Denn Google Fonts kann auch heruntergeladen und dann auf der eigenen Webseite hochgeladen werden. Somit fällt die Übermittlung in die USA weg und Google Fonts sind datenschutzkonform eingebunden.

Für Webseitenbetreiber die Google Fonts nutzen, aber noch nicht auf den datenschutzkonformen Weg umgestiegen sind, ist es jetzt Zeit zu handeln, um den Abmahnungen und eventuellen Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

Q1: LG München , Urteil v. 20.01.2022 – 3 O 17493/20

Übermittlung in ein Drittland

Die Übermittlung in ein Drittland ist, nicht zuletzt durch das „Schrems-II“ Urteil des EuGH, kniffliger als viele denken.

Wir helfen ihnen sicherzustellen, dass die Datenübermittlung DSGVO-konform abläuft.

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner