Datenschutz lauert auch im Wald

Wildüberwachungskameras im Wald

Wenn man an Datenschutz denkt, dann denkt man normalerweise an die Arbeit im Büro oder die sozialen Medien. Dass man im Wald aber auch mit Datenschutz zu tun hat, wird die meisten doch verwundern.

Folgendes Szenario ist aber tatsächlich vermehrt aufgetreten: Jäger und Naturwissenschaftler hängen aus eigenem Interesse, Wildüberwachungskameras im Wald auf. Allerdings nehmen diese Kameras nicht nur die Tiere auf, die sich im Wald so tummeln, sondern auch Spaziergänger, Jogger und Reiter.

Als Rechtsgrundlage kommt hier nur Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO in Betracht. Offen bleibt jedoch die Frage, wie es mit den Informationspflichten aussieht.

Die Datenschutzkonferenz hat 2020 eine Orientierungshilfe für Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen veröffentlicht. Neben einem Hinweisschild, welches nah der Kamera angebracht werden soll, soll die Kamera möglichst zielgerichtet eingestellt werden. Das bedeutet, dass Kameras auf bzw. unter Kniehöhe angebracht werden sollen, und wenn das Aufnehmen von nachtaktiven Tieren angepeilt wird, die Kamera tagsüber deaktiviert wird.

Inwieweit nun ein Streit zwischen Jägern und Datenschützern entbrennen wird, ist aber höchst fraglich.

Q1: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzdaktuell%2F2022%2Fcont%2Fzdaktuell.2022.01285.htm&anchor=Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2022-N-01285

Q2: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_vü_dsk.pdf

Informationspflichten

Die betroffenen Personen sind stets vor der Datenverarbeitung, in verständlicher und leicht zugänglicher Form, zu informieren.

Wir helfen ihnen bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen z.B. für ihre Webseite oder auch ihre Beschäftigten.

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