Engel links, Teufel rechts – Der DSB im Dilemma

Interessenkonflikt beim Datenschutzbeauftragten

 

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist ein Kernpunkt im Datenschutz.

Es gibt interne und externe Datenschutzbeauftragte. Manche kommen aus der IT, andere hingegen aus der Juristerei.

Häufig wird die Rolle auch missverstanden, als derjenige, der sich um den Datenschutz kümmert. Eine Sache ist dabei aber immer essentiell wichtig: Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten übernehmen, aber diese dürfen nicht zu einem Interessenkonflikt führen.

Diese Anforderung stellt die DSGVO in Art. 38 Abs. 6 S. 2 klar auf. Diese Anforderung findet in der Praxis wenig Beachtung. Häufig sind Kompetenzen oder Motivation im Bereich entscheidender, um diese Rolle zu bekleiden. Übergeht man die Anforderung, kann das aber harte Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Tochtergesellschaft eines Berliner E-Commerce-Konzerns hatte einen Datenschutzbeauftragten benannt, der als Geschäftsführer von Dienstleistern, die wiederum auch Teil des Konzerns waren, tätig war.

Ein Bußgeld in Höhe von 525.000 € wurde verhängt. Dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Fall zeigt, dass man bei der Bestellung des DSB die Interessenlage zumindest mal prüfen sollte, bevor man handelt.

DSB

Mit unserer Unterstützung als externer Datenschutzbeauftragter machen wir das Unternehmen fit im Thema Datenschutz.

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