
Business-Plan für Datenschutzbeauftragte Teil2
Im zweiten Teil, zur Erstellung Deines Business-Plans, gehen wir genauer auf Dein Angebot ein, um dieses zu konkretisieren. (Teil1)
Wenn Du diesen Beitrag gelesen hast, kannst Du:
– Bestimmen, welche Ressourcen Du benötigst.
– Aktivitäten bestimmen, um Deine Leistung durchführen zu können.
– Hilfreiche Partner benennen, mit denen Du maßgeblich zusammenarbeitest.
– Deine Kosten bestimmen.

Business-Plan für Datenschutzbeauftragte Teil1
Du hast eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten erfolgreich abgeschlossen und möchtest Dich nun in diesem Bereich selbstständig machen und benötigst einen Business-Plan, aber weisst nicht, wie Du Dich am besten aufstellst?
Wenn Du diesen Beitrag gelesen hast, kannst Du:
– Den Nutzen Deiner Dienstleistung fokussiert darstellen.
– Deine Zielgruppe benennen und den Wert Deiner Dienstleistung hervorheben.
– Deine Kunden über die ausgewählten Kanäle erfolgreich ansprechen.
– Deine Einnahmen berechnen.

Was macht der Datenschutzbeauftragte?
Was macht der Datenschutzbeauftragte?
Wenn wir nun also einen Datenschutzbeauftragten benannt haben, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist der erste Schritt getan. Und nun? Was macht der Datenschutzbeauftragte genau? Welche Aufgaben übernimmt er und welche nicht?

Ab wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Nach der DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn es sich bei der betreffenden Einrichtung um eine Behörde handelt. Außerdem auch dann, wenn der Verantwortliche Tätigkeiten durchführt, die eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht (Detekteien, usw.). Aber auch, wenn der Verantwortliche hauptsächlich besondere Kategorien personenbezogener Daten (also zum Beispiel genetische oder biometrische Daten, aber auch Daten über Deine ethnische Herkunft; eine vollständige Aufzählung findest Du im Art. 9 DSGVO) oder Daten über Straftaten und Verurteilungen verarbeitet.